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Das REALE Planungskollektiv – so man es überhaupt Kollektiv nennen möchte – ergibt sich daraus, wenn man alle Teilnehmer*innen und Beteiligte des Wettbewerbes zusammennehmen würde. Bei SAN RIEMO würde das dann 292 Personen umfassen. Die Angaben beziehen sich auf die Nennungen von Verfasser*innen, Mitarbeiter*innen und Fachplaner*innen in den Verfassererklärungen der Teilnehmenden. Diese Personenanzahl zeigt, wie hoch der Personaleinsatz in einem offenen Wettbewerb mit seinen sehr niedrigen Teilnahmehürden für gewöhnlich ist. Alle weiteren Personen waren Teil des Preisgerichtes und wurden je nach Rolle in stimmberechtigter, stellvertretender aber sprechender und/oder beratender Funktion tätig. Für das Büro, welches die Verfahrensbetreuung und die Vorprüfung übernahm, wurde eine Personenanzahl von drei angenommen.
Ein FIKTIVES Kollektiv für ein Bauvorhaben wie SAN RIEMO sollte in seiner Gesamtgröße ca. 60 Personen umfassen. Da das Baugrundstück gemeinsam mit zwei weiteren Genossenschaften gemeinsam beplant wurde, wäre insbesondere eine Einbindung dieser als Nachbar*innen von großer Bedeutung, ebenso wie auch der Bewohner*innen der ans Grundstück grenzenden Bebauung der kommunalen Trägerin Münchner Wohnen (vormals Gewofag). Zudem existiert für die Messestadt München-Riem ein Gestaltungsbeirat. Die Abstimmungen im Zuge der realen Planung SAN RIEMO waren vergleichsweise und vielleicht auch von beiden Seiten unnötig konfrontativ, weswegen eine kooperative Einbindung von Mitgliedern des Beirates in den fiktiven OP-OD Prozess sehr wichtig erscheint, evtl. aber an administrativen Hürden scheitern könnte.
Eine Einbindung der eigentlichen Genehmigungsbehörde der LH München nimmt bei SAN RIEMO fiktiv eine eher untergeordnete Rolle ein, da ein sehr präziser Bebauungsplan vorlag, der wenig städtebauliche Spielräume offen läßt. Im Falle der experimentellen Wohnform Nukleuswohnen bietet sich aber eine Einbindung der Stelle für Wohnraumförderung an. Daher sind für die Vertreter*innen öffentlicher Belange bis zu vier Positionen vorgesehen, die aber auch sehr punktuell an den Prozess angeschlossen sein könnten.
Ausgehend vom FIKTIVEN Planungskollektiv wird die Gruppe der Entwickler*innen wie in der nebenstehenden Grafik gebildet. Die Empfehlungen aus den Expert*innen-Interviews im Pilotprojekt metso`metso haben aufgezeigt, dass die Rolle einer Designkritiker*in eingeführt werden sollte. Zu bestimmten Zeitpunkten im Planungsprozess kann sie als nicht selbst im Prozess mit entwerfende Person die Dynamik der fachlichen Impulse einordnen, auf offene Fragen im Prozess hinweisen, das Innovationspotential der Lösungen bewerten und so die Moderation entlasten. Die Moderation wird damit stärker von fachlichen Themen entbunden und rückt wieder mehr in eine rein moderierende, strukturierende oder auch Konflikte steuernde Rolle. Die Designkritiker*in wird in diesem Fall von der Bauherr*in explizit für das Projekt angefragt und verfügt über eine besondere fachliche und kommunikative Eignung. Sie hat damit tendenziell eine gewisse Nähe zur Bauherr*in und ihren Ambitionen. Die ebenfalls zusätzlich eingeführte Rolle einer Dateiverwalter*in ermöglicht eine bessere zeichnerische Zusammenführung der Ergebnisse und eine bessere Verwaltung der Schnittstellen.
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